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Einreise, Einwanderung & Einbürgerung
Wer als Ausländer in die USA einreist, muss, sofern er nicht Bürger eines der Staaten im Visa-Waiver-Programm ist und nur zu touristischen Zwecken einreist, vor Einreise ein Visum beantragen. Die Anzahl der möglichen Visakategorien reicht dabei von A bis V. Die wichtigsten Visa sind die Austauschschüler- und Studentenvisa (J1 oder F1) und Arbeitsvisa (meist H1B). Für die Visa muss jeweils bei Beantragung nachgewiesen werden, dass man an einer Schule/einer Uni angenommen wurde oder einen Job sicher hat. Für ausländische Verlobte oder Ehepartner gibt es eigene Visakategorien. Ebenso für einzelne Berufsgruppen wie Journalisten oder Künstler. Allen diesen Visa ist gemein, dass sie eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Diese ist abhängig vom Beantragungsgrund und vom Herkunfsland. Ein H1B-Visum beispielsweise gilt für drei Jahre und kann einmal verlängert werden.
Im Rahmen des NAFTA-Abkommens, gelten für die Bürger Kanadas und Mexikos gesonderte, erleichterte Bedingungen. Sie erhalten kein Visum, sondern den TN-Status bei Einreise (Nachweis eines Jobs in den USA notwendig), der theoretisch immer wieder verlängert werden kann.
In jedem Fall gilt, dass man immer einen triftigen Grund für die Einreise nachweisen muss (z.B. Job, Studium) und im Falle von Nicht-Einwanderungsvisa auch, belegen können sollte, dass man vorhat wieder auszureisen.
Ein Visum allein ist keine Einreisegenehmigung. Diese wird vom Beamten bei der Einwanderungsbehörde bei Einreise erteilt (oder verweigert).

Die zeitlich unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung ist die Green Card, eines der wichtigsten Einwanderungsvisa. Erhalten kann man sie unter anderem über die bekannte "Green Card Lottery", aber auch über Familienangehörige, die Arbeit oder Investitionen im Land. Wer seine Green Card wegen seiner mehrjährigen Arbeit im Land beantragen möchte, muss meist 5-6 Jahre auf die Erteilung dieser warten. Inhaber einer Green Card können nach 5 Jahren (3 bei Ehepartnern von US-Bürgern) die Staatsbürgerschaft beantragen. Für die Einbürgerung sind ein Einbürgerungstest und ein persönliches Interview Pflicht.