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Mutterschutz/Mutterschaftsurlaub | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mutterschutz/Mutterschaftsurlaub
Mit dem Family and Medical Leave Act von 1993 wurde bundesgesetztlich ein unbezahlter Mutterschaftsurlaub mit Kündigungsschutz von bis zu 12 Wochen festgelegt. Davor gab es in einzelnen Bundesstaaten Gesetze, die den Mutterschutz unterschiedliche regelten. Das Bundesgesetz garantiert keinen Schutz für alle arbeitenden Mütter. Die Einschränkungen sind, dass die Frau mindestens 12 Monate in dem Betrieb sein muss, in den 12 Monaten mindestens 1250 Stunden gearbeitet haben muss und der Betrieb 50 Mitarbeiter oder mehr haben muss. Damit fallen nur 59% aller weiblichen Angestellten unter den Schutz dieses Gesetzes, nicht alle können es sich jedoch leisten, dies in Anspruch zu nehmen, da sie in den 12 Wochen kein Gehalt beziehen.
In Montana gibt es zusätzliche Staatsgesetze, die allen Angestellten, egal wie lange sie im Betrieb sind oder wie viele Stunden sie gearbeitet haben, unabhängig von der Betriebsgröße. Mutterschaftsurlaub mit Kündigungsschutz ermöglichen. Elternzeit wie in Deutschland ist praktisch unbekannt. In Montana haben Väter die Möglichkeit bis zu 15 Tage Familienurlaub (parental leave) direkt nach der Geburt oder Adoption eines Kindes zu nehmen. |